Antosch&Antosch NEWS
Ausfallsbonus für Zimmervermieter und Wein-, Most- und Almausschank
Der gesamte touristische Bereich ist von der Covid-19-Krise massiv betroffen. Deshalb wurde nun die Zielgruppe für den Ausfallsbonus erweitert.
Befreiung von der Elektrizitätsabgabe für Photovoltaikanlagen
Rückwirkend mit 1.1.2020 wurde das Elektrizitätsabgabegesetz novelliert und eine unbeschränkte Befreiung für mittels Photovoltaik selbst erzeugten und selbst verbrauchten Strom eingeführt.
ÖGK-Information zum Abbau coronabedingter Beitragsrückstände
Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) verlängerte ebenso wie die Finanzbehörden das Zahlungsziel für coronabedingte Beitragsrückstände bis Ende Juni 2021. Nun müssen die aufgelaufenen Rückstände sukzessive abgebaut werden.
Gebührenpflicht bei Übertragung einer Immobilie gegen Vorbehalt des Fruchtgenussrechtes
Neben ertrag-, umsatz- und grunderwerbsteuerlichen Überlegungen empfiehlt es sich bei der Begründung eines Fruchtgenussrechts, auch etwaige gebührenrechtliche Konsequenzen zu beachten.
Steuerfreie Tagesgelder für Dienstreisen?
Tagesgelder für Dienstreisen sind nicht steuerfrei, wenn sie pauschal vergütet werden. Tagesgelder sind nur dann steuerfrei, wenn der Arbeitgeber sie für jede einzelne Dienstfahrt abrechnet.
Steuerliches Wohlverhalten für Gewährung von COVID-19 Beihilfen
Die Inanspruchnahme von COVID-19-Förderungen durch Unternehmen hängt von deren steuerlichem Wohlverhalten ab.
Umsatzsteuerbefreiung von Ärzten
Im Zuge der Änderung der Umsatzsteuerrichtlinien wurde ergänzt, dass eine Heilbehandlung auch telefonisch erfolgen kann.
Grenzüberschreitendes coronabedingtes Home-Office
Bei Arbeitgebern, deren Dienstnehmer insbesondere aufgrund der derzeitigen COVID-19- Pandemie grenzüberschreitend im Homeoffice tätig sind, kann es zu unterschiedlichen steuerlichen Konsequenzen kommen.
Vermietung von Immobilien einer GmbH an ihren Gesellschafter-Geschäftsführer
Ob bei der Vermietung von für den GmbH-Gesellschafter angeschafften bzw. hergestellten Immobilien durch die GmbH an den eigenen Gesellschafter Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen ist und der GmbH dafür zugleich auch der Vorsteuerabzug zusteht, hängt davon ab, ob die Überlassung eine unternehmerische Tätigkeit darstellt.
Empfängerbenennung: Keine unzumutbaren Aufträge!
Um Streitigkeiten mit dem Finanzamt über den wahren Empfänger von Zahlungen und damit über die Anerkennung von Betriebsausgaben zu vermeiden, sollten regelmäßig alle zumutbaren Abfragen hinsichtlich der eigenen Subunternehmer durchgeführt, ausgedruckt und archiviert werden.