Antosch&Antosch NEWS
Angemessenheit von Schmutzzulagen für Dienstnehmer
Dienstnehmer können für Arbeiten, die unter besonderen Bedingungen geleistet werden, neben dem Grundgehalt bzw. -lohn auch noch Zulagen erhalten, wobei dazu insbesondere die Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen (SEG-Zulagen) zählen, die bis zu € 360 pro Monat lohnsteuerfrei sind.
Abgeltungswirkung der Immobilienertragsteuer bei privaten Grundstücksveräußerungen
Die Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von privaten Grundstücken erfolgt durch die sogenannte Immobilienertragsteuer (Immo-ESt), wobei nicht der reguläre progressive Einkommensteuertarif, sondern ein Sondersteuersatz von 30% zur Anwendung gelangt.
Neugründung bzw. Erweiterung einer Unternehmensgruppe
Bundesfinanzgericht bestätigt Rechtsprechung zur Abweisung von Gruppenanträgen aufgrund fehlender Unterlagen.
Wann endet eine Außenprüfung?
Laut Erkenntnis des Bundesfinanzgerichts (BFG) ist mit Abhaltung der Schlussbesprechung die abgabenbehördliche Außenprüfung beendet.
Steuerliche Besonderheiten von Elektroautos
Aufgrund der steuerlichen Vorteile im Vergleich zu herkömmlichen Fahrzeugen haben sich Unternehmer vermehrt dazu entschieden, Elektrofahrzeuge anzuschaffen. Welche steuerlichen Vorteile bietet die Anschaffung eines solchen Fahrzeuges?
Ressortverteilung bei Geschäftsführerhaftung
Kommt es bei mehreren Geschäftsführern zu einer Abgabenhinterziehung durch die GmbH, stellt sich die Frage nach der finanzstrafrechtlichen Verantwortung jedes einzelnen Geschäftsführers.
Coronabedingte Absonderung eines Arbeitnehmers
Der Anspruch des Arbeitgebers auf Vergütung des fortgezahlten Entgelts umfasst auch die anteiligen Sonderzahlungen.
Antrag auf Energieabgabenvergütung stellen!
Der Antrag auf Energieabgabenvergütung muss spätestens 5 Jahre ab Vorliegen der Voraussetzungen eingebracht werden und ist mit dem Formular ENAV 1 zu stellen. Bis Ende des Jahres kann somit noch der Antrag für das Jahr 2016 gestellt werden.
Hälftesteuersatz bei Betriebsveräußerung
Der Hälftesteuersatz für Betriebsveräußerung steht bei unmittelbar nachfolgender Aufnahme einer Beschäftigung nicht zu.
Grunderwerbsteuer-Erstattung bei Eintritt auflösender Bedingungen
Wenn Sie Grundstücke übertragen wollen, sollten Sie vorab mit uns in Kontakt treten, damit wir eine steueroptimale Übertragung vorbereiten können.