NEWS2021-03-15T06:35:00+01:00

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Abgeltungswirkung der Immobilienertragsteuer bei privaten Grundstücksveräußerungen

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Die Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von privaten Grundstücken erfolgt durch die sogenannte Immobilienertragsteuer (Immo-ESt), wobei nicht der reguläre progressive Einkommensteuertarif, sondern ein Sondersteuersatz von 30% zur Anwendung gelangt.

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